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Privatrecht (Obligationenrecht Allgemeiner Teil ll)


Dozent/in Prof. Dr. iur. Jörg Schmid
Veranstaltungsart Vorlesung
Code FS181325
Semester Frühjahrssemester 2018
Durchführender Fachbereich Privatrecht
Studienstufe Bachelor
Termin/e wöchentlich (Mo), ab 19.02.2018, 10:15 - 12:00 Uhr, HS 1
14-täglich (Mi), ab 28.02.2018, 12:15 - 14:00 Uhr, HS 1
Umfang 3 Semesterwochenstunden
Inhalt Vom Allgemeinen Teil des schweizerischen Obligationenrechts (Art. 1-183 OR) wird im Frühjahrssemester die zweite Hälfte behandelt. Das Schwer-gewicht liegt auf den Fragen der Erfüllung und der Nichterfüllung von Obligationen. Zur Sprache kommen sodann namentlich ungerechtfertigte Bereicherung, Verrechnung, Verjährung und Abtretung.
E-Learning
Lernziele Die Studierenden sollen (im Herbst- und Frühjahrssemester) grundlegendes Wissen zum Allgemeinen Teil des OR erwerben und mit dem Gesetz umgehen können. Sie sollen weiter fähig sein, zivilrechtliche Probleme zu erkennen und zu lösen.
Voraussetzungen Lehrveranstaltung Privatrecht, insbesondere OR AT l.
Der Dozent erwartet die aktive Teilnahme am Unterricht.
Sprache Deutsch
Abschlussform / Credits Benotete schriftliche Prüfung, zusammen mit Privatrecht (Einleitungsartikel ZGB und Personenrecht) und OR AT I / 22 Credits
Hinweise Zusätzlich werden freiwillige Begleitübungen angeboten, die dem Stoff der Vorlesung OR AT ll folgen.
Hörer-/innen Ja
Kontakt joerg.schmid@unilu.ch
Material Hinweise zum Material allgemein erfolgen in der ersten Stunde.
Literatur

Was ist unentbehrlich?

    Gesetz: Peter Gauch/Hubert Stöckli, ZGB/OR, aktuelle Ausgabe;

Diese Lehrmaterialien sind zum Vorzugspreis im Studiladen erhältlich.

    Lehrbuch: Peter Gauch/Walter R. Schluep/Jörg Schmid/Susan Emmenegger, Schweizerisches Obligatio­nenrecht Allgemeiner Teil (2 Bände), 10. Aufl., 2014 (für Herbst- und Frühjahrssemester). Dieses Lehrbuch enthält weitere Literaturhinweise.

    Skript aus dem Herbstsemester.

Prüfungsrelevante Erlasse

    SR 210 ZGB*;

    SR 220 OR*;

    SR 241 UWG*;

* oder Textausgabe Gauch/Stöckli.

    zusätzlich SR 272 ZPO.